Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 6

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Das für Immissionsschutz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Für die Ministerpräsidentin
Der Finanzminister

Für den
Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr
Die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport

Für den
Minister für Inneres und Kommunales
und den Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 502, in Kraft getreten am 5. November 2011.