Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 7 (Fn 5)
Klagen aus dem Beamtenverhältnis

(1) Die Befugnis, im Vorverfahren zu Klagen aus dem Beamtenverhältnis über den Widerspruch zu entscheiden, wird auf die Behörden und Einrichtungen übertragen, die den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder die Handlung vorgenommen haben, gegen die sich der Widerspruch richtet.

(2) Die Befugnis, das Land bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie Verfahren nach §§ 80, 80a oder 123 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. S. 686) in der jeweils geltenden Fassung vor den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu vertreten, wird auf die Behörden und Einrichtungen übertragen, die den mit der Klage angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder die Handlung vorgenommen haben, gegen die sich die Klage richtet.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 28. November 2015 (GV. NRW. S. 760); geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GV. NRW. S. 1116), in Kraft getreten am 9. Dezember 2020.

Fn 2

Inhaltsübersicht und § 3 neu gefasst durch Verordnung vom 17. November 2020 (GV. NRW. S. 1116), in Kraft getreten am 9. Dezember 2020.

Fn 3

§ 1 Absatz 1 geändert und Absatz 3 aufgehoben durch Verordnung vom 17. November 2020 (GV. NRW. S. 1116), in Kraft getreten am 9. Dezember 2020.

Fn 4

§ 2 Überschrift geändert, neuen Absatz 1 vorangestellt, bisherigen Absatz 1 umbenannt in Absatz 2 und geändert, bisherigen Absatz 2 umbenannt in Absatz 3, bisherigen Absatz 3 umbenannt in Absatz 4 und neu gefasst, bisherigen Absatz 4 aufgehoben durch Verordnung vom 17. November 2020 (GV. NRW. S. 1116), in Kraft getreten am 9. Dezember 2020.

Fn 5

Neuen § 4 eingefügt, bisherigen § 4 umbenannt in § 5 und neu gefasst, bisherigen § 5 umbenannt in § 6, bisherigen § 6 umbenannt in § 7, bisherigen § 7 umbenannt in § 8 und dabei geändert, bisherigen § 8 umbenannt in § 9 und dabei geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GV. NRW. S. 1116), in Kraft getreten am 9. Dezember 2020.