Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, wenn nach Artikel 2 Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2015 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Für die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Minister

für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

zugleich für den Minister

für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

und Chef der Staatskanzlei

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2016 (GV. NRW. S. 872).