Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1
Ergebnisplan und Finanzplan

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 / 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Rheinland voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Haushaltsjahr 2017

Haushaltsjahr 2018

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.966.573.262 EUR

4.047.771.636 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.980.324.884 EUR

4.065.744.463 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.912.992.984 EUR

3.997.130.053 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.945.118.337 EUR

4.028.347.449 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

53.672.732 EUR

49.618.744 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

104.352.174 EUR

100.604.510 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

209.608.300 EUR

144.165.600 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

76.054.300 EUR

103.862.000 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 510.