Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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Artikel 1

(1) Dem in Düsseldorf am 21. März 2017 unterzeichneten Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. - wird zugestimmt.

(2) Der Fünfte Änderungsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Vertrages in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt machen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2018 (GV. NRW. S. 449).