Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 8
Jubiläumszuwendung

Die Ausfertigung der Dankurkunden zum 25-jährigen Dienstjubiläum wird auf die für die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand zuständigen Stellen übertragen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2019 (GV. NRW. S. 536).