Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 6

(1) Die amtsfreie Stadt Unna, die Gemeinden Afferde, Hemmerde, Lünern, Massen, Mühlhausen, Siddinghausen, Stockum, Uelzen und Westhemmerde (Amt Unna-Kamen) und die Gemeinden Billmerich und Kessebüren (Amt Fröndenberg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Unna und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Unna-Kamen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Unna.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1967 S. 270.

Fn2

§ 15 gegenstandslos; Änderungsvorschrift.