Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 2

(1) Die Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting (Amt Gescher) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Gescher und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Gescher wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Gescher.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 348.