Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 3

(1) Die Gemeinden Laer und Holthausen (Amt Laer) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Laer.

(2) Das Amt Laer wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Laer.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 358.