Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 2
Bewerbung

(1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,

3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und

4. Kopien von Zeugnissen der praktischen Tätigkeiten und Prüfungen seit der Schulentlassung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 30. März 2019 (GV. NRW. S. 176).