Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

 1 / 6

§ 1

Das Abkommen betrifft die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis bei der Dienststelle des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz - Staatliche Verwaltung - in Koblenz standen, sowie ihre Hinterbliebenen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1955 S. 246 / GS. NW. S. 916.

Fn 2

GV. NW. ausgegeben am 31. Dezember 1955.