Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.

(2) Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kündigungssperrfristverordnung vom 24. Januar 2012 (GV. NRW. S. 82) außer Kraft. In Fällen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung vor dem 1. Juli 2020 sind die Bestimmungen der Kündigungssperrfristverordnung noch bis zum 31. Dezember 2021 weiter anzuwenden. Ein am 1. Juli 2020 bereits verstrichener Teil der Frist ist anzurechnen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Juli 2020 (GV. NRW. S. 465).