Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
1 / 3 |
§ 1
Gerichtliche Zuständigkeit
Für Entscheidungen in Restrukturierungssachen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm ist das Amtsgericht Essen ausschließlich zuständig.
In Kraft getreten am 1. Februar 2021 (GV. NRW. S. 31). |