Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
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§ 7
Satzung
(1) Die WKL geben sich in Abstimmung mit dem Direktor des LWL jeweils eigene Kommissionssatzungen.
(2) In den einzelnen Kommissionssatzungen sind insbesondere auch Regelungen über die Durchführung von Wahlen, die Beschlußfassung und das Stimmrecht zu schaffen.
Fn1 | GV. NW. 1992 S. 438. |
SGV. NW. 2022. |
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Bei den Geschlechtsbezeichnungen ist das nicht genannte Geschlecht jeweils selbstverständlich mitgemeint. |
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§ 15 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. |
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GV. NW. ausgegeben am 27. November 1992. |