Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
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§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Kommunen, die in der Gebietskulisse liegen, welche als Anlage 1 dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ vom 10. September 2021 (MBl. NRW. S. 716, ber. S. 716a) in der jeweils geltenden Fassung beigefügt ist. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wird im Folgenden als Schadensereignis bezeichnet.
In Kraft getreten am 29. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1464). |
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