Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 22.1.2025
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§ 11
Erlaubnisfreiheit
Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.
In Kraft getreten am 7. Januar 2022 (GV. NRW. 2022 S. 2). |
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