Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

16 / 22

§ 16
Zuständigkeit des Ausschusses für Medienvielfalt und Medienzugang

Der Ausschuss für Medienvielfalt und Medienzugang unterstützt und begleitet die Medienkommission in allen Fragen der Medienvielfalt und des Medienzugangs.

Er befasst sich insbesondere mit:

- der Regulierung zu Zugang, Auffindbarkeit und Vielfaltssicherung auf Plattformen, Benutzeroberflächen und bei Intermediären,

- neuen Regulierungsbedarfen aufgrund der Medienentwicklung,

- der Förderung der Vielfalt am Standort: Startups und Innovationen bei Unternehmen,

- den medienwirtschaftlichen Entwicklungen

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 17. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1074).