Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 17
Zuständigkeit des Ausschusses für Medienorientierung und Partizipation

Der Ausschuss für Medienorientierung und Partizipation unterstützt und begleitet die Medienkommission in Fragen der Förderung der Medienkompetenz, der Förderung und Weiterentwicklung von Bürgermedien sowie in Fragen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in und an digitalen Medien.

Er befasst sich insbesondere mit den Themen der:

- Medienkompetenz

- Prävention

- Partizipation: Bürgerfunk, Bürgerfernsehen, Lehr- und Lernsender, Campusradios, nichtkommerziellen Blogs und Podcasts

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 17. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1074).