Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 19
Zuständigkeit des Ausschusses für Interne Fortbildung und Forschungskoordination

Der Ausschuss für Interne Fortbildung und Forschungskoordination unterstützt und begleitet die Medienkommission im Bereich der Fortbildung.

Er befasst sich insbesondere mit:

- der Planung von Inhalten für die Fortbildung der Mitglieder der Medienkommission laut LMG NRW,

- der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen auch im Rahmen seiner Ausschusssitzungen,

- dem Überblick und den Anregungen zu Forschungsprojekten der Fachausschüsse

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 17. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1074).