Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 2
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
In Kraft getreten am 7. Januar 2023 (GV. NRW. S. 2). |
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