Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 3
Antrag

(1) Anträge müssen schriftlich bei der LfM eingereicht werden. Den Anträgen sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen.

(2) Die LfM kann darüber hinaus weitere Informationen und Nachweise verlangen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 781, in Kraft getreten am 28. September 2005.

Fn 2

SGV. NRW. 2251.