Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 3

Die Aufteilung der Mittel gemäß § 1 auf die örtlichen Fürsorgestellen erfolgt in der Weise, dass zunächst jeder örtlichen Fürsorgestelle ein Betrag in Höhe von 52.000 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die verbleibenden Mittel werden dann auf der Grundlage der Anzahl der in den jeweiligen Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen am 31. Dezember 2007 wohnenden schwerbehinderten Menschen prozentual aufgeteilt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2009 S. 26

Obsolet durch Zeitablauf.