Historische SGV. NRW.
2 / 7 |
§ 2
Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind
Zur Bestimmung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind sind allen Flächen in Nordrhein-Westfalen Rasterzellen mit 10 Meter Rasterweite zugeteilt. Die Zuordnung von Rasterzellen zu den Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen CCWasser1, CCWasser2 und CCWind erfolgt auf der Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Methodik. Einer Rasterzelle können gleichzeitig eine Wasser- und eine Winderosionsgefährdungsklasse zugeordnet sein. Die Zuordnung von Erosionsgefährdungsklassen zu Rasterzellen werden in einer Karte veranschaulicht, die ab dem 30. Juni 2010
- in digitaler Form im Internet unter der Adresse: „http://www.gd.nrw.de“ und
- in gedruckter Form als Übersichtskarte bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen niedergelegt und dort von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar ist.
GV. NRW. 2010 S. 290 Obsolet durch Fristablauf. |
|
|
|