Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 2
Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind

Zur Bestimmung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind sind allen Flächen in Nordrhein-Westfalen Rasterzellen mit 10 Meter Rasterweite zugeteilt. Die Zuordnung von Rasterzellen zu den Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen CCWasser1, CCWasser2 und CCWind erfolgt auf der Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Methodik. Einer Rasterzelle können gleichzeitig eine Wasser- und eine Winderosionsgefährdungsklasse zugeordnet sein. Die Zuordnung von Erosionsgefährdungsklassen zu Rasterzellen werden in einer Karte veranschaulicht, die ab dem 30. Juni 2010

- in digitaler Form im Internet unter der Adresse: „http://www.gd.nrw.de“ und

- in gedruckter Form als Übersichtskarte bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen niedergelegt und dort von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar ist.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. 2010 S. 290, in Kraft getreten am 30.6.2010.

Obsolet durch Fristablauf.