Historische SGV. NRW.
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§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse
Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 6 721 858 000 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf
1. die Schlüsselmasse für Gemeinden mit 5 275 425 000 EUR,
2. die Schlüsselmasse für Kreise mit 786 839 000 EUR,
3. die Schlüsselmasse für Landschaftsverbände mit 659 594 000 EUR.
GV. NRW. S. 259, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
Januar 2011. |