Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 3

Bei der Bezirksregierung Münster wird eine Beschwerdestelle für den Lastenausgleich nach § 310 Absatz 3 Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes  mit landesweiter Zuständigkeit eingerichtet.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 274, in Kraft getreten am 1. Januar 2012.

Obsolet durch Fristablauf.