Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Gesetz vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 1. April 2016.

 

§ 11
Entzug

Erweist sich der Inhaber eines Katastrophenschutz-Ehrenzeichens durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehung einer Straftat, der Auszeichnung unwürdig, oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann das für Inneres zuständige Ministerium das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen entziehen; vor der Entscheidung ist die betroffene Person anzuhören.

Teil 3
Gemeinsame Bestimmungen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 383, in Kraft getreten am 1. Oktober 2011.

Aufgehoben durch Gesetz vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 1. April 2016.