Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 5

Diese Satzung gilt für das Haushaltsjahr 2012.

Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland
Prof. Dr. Jürgen  W i l h e l m

Schriftführerin der Landschaftsversammlung Rheinland
Ulrike  L u b e k

Die vorstehende Ausgleichsabgabesatzung wird gemäß § 6 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung in der z. Z. geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor­geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

3. die Direktorin des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 14. Dezember 2011

Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland

Ulrike  L u b e k

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2012 S. 90.

Obsolet durch Zeitablauf.