Historische SGV. NRW.

2 / 3

Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Integrationsamtes Westfalen im Haushaltsjahr 2011 bis zum 30. November aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB IX unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2011 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Absatz 6 SGB IX.