Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 5

Diese Satzung gilt für das Haushaltsjahr 2013.

Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland

Prof. Dr. Jürgen  W i l h e l m

Schriftführerin
der Landschaftsversammlung Rheinland

Ulrike  L u b e k

Die vorstehende Ausgleichsabgabesatzung wird gemäß § 6 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung in der zur Zeit geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

3. die Direktorin des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 19. Dezember 2012

Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland

Ulrike  L u b e k

Fußnoten:

Fn 1

(GV. NRW. 2013 S. 26).

Obsolet durch Zeitablauf.