Historische SGV. NRW.
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§ 4
Das
LVR-Integrationsamt kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung
ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus
weitere Mittel an Ausgleichsabgabe zur Verfügung stellen.
Obsolet durch Zeitablauf. |
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