Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 874), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013.

 

§ 3

Da das blaue Kreuz des Ordens pour le mérite, seit fast einem Jahrhundert durch Observanz, und seit der Verordnung vom 18. Januar 1810, statutenmäßig, Eigentum des Heeres geworden ist, so sollen, mit Beibehaltung der Inschrift, der Farbe und der einzelnen Bestandteile desselben, die Insignien der von uns gestifteten Klasse für Wissenschaften und Künste die hier vorgeschriebene, durch die Zeichnung erläuterte Form haben. Der doppelte gekrönte Namenszug Friedrichs des Zweiten umgibt, viermal wiederholt, in Kreuzesform ein rundes goldenes Schild, in dessen Mitte der Preußische Adler steht. Die Ordensdevise umgibt ringförmig, auf blau emailliertem Grunde, das Ganze, die Namenszüge mit den Kronen verbindend. Das Ordenszeichen wird, wie das dem Heere verliehene, an einem schwarzen, mit Silber geränderten Bande, um den Hals getragen.

Fußnoten:

Fn1

PrGS. S. 195 / PrGS. NW. S. 1; vgl. Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen v. 4. Juli 1958 (BGBl. I S. 422).

Aufgehoben durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 874), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013.