Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 874), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013.

 

§ 6

Zu erhöhter Ehre des Ordens wollen wir, außer der Zahl der bisher erwähnten dreißig Ritter Deutscher Nation, auch in anderen Ländern Männer, welche sich große Verdienste um die Wissenschaften und Künste erworben haben, mit den Insignien dieser Ordensklasse beleihen. Die Zahl dieser ausländischen Ritter soll die der stimmfähigen nicht übersteigen, und bei einem Abgang unter denselben ist die Wiederbesetzung der Stelle nicht erforderlich.

Fußnoten:

Fn1

PrGS. S. 195 / PrGS. NW. S. 1; vgl. Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen v. 4. Juli 1958 (BGBl. I S. 422).

Aufgehoben durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 874), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013.