Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Integrationsamt im Jahr 2014 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2014 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und Soziales zustehenden Anteils.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 6. Februar 2016 (GV. NRW. S. 34).

Obsolet durch Zeitablauf.