Historische SGV. NRW.
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§ 11
Befreiung kirchlicher Stiftungen
Die Befugnisse der Stiftungsaufsichtsbehörden nach diesem Titel bestehen nicht gegenüber kirchlichen Stiftungen. Entsprechendes gilt für die den kirchlichen Stiftungen gleichgestellten Stiftungen.
3. Titel
Satzungsänderung, Erlöschen
GV. NW. 1977 S. 274. |
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§ 34 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften. |