Historische SGV. NRW.
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§ 1
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Beverungen, Kreis Höxter, Land Nordrhein-Westfalen, und der Samtgemeinde Boffzen, Landkreis Holzminden, Land Niedersachsen, über die Aufnahme und Reinigung von Schmutzwässern aus dem Gebiet der Gemeinden Derental und Lauenförde einschließlich des Ortsteils Meinbrexen der Samtgemeinde Boffzen ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Höxter zuständig.
GV. NW. 1977 S. 280. |
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SGV. NW. 202. |
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GV. NW. ausgegeben am 18. Juli 1977. |