Historische SGV. NRW.
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§ 2
Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf im Sinne von § 4 des Gesetzes zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt vom 25. Juli 1988 (BGBl. I S. 1093, 1136) sind die Kreise und kreisfreien Städte.
GV. NW. 1989 S. 607. |