Historische SGV. NRW.
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§ 3
Auf die gemäß §§ 1 und 2 geförderten Wohnungen sind die Vorschriften des § 24 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und § 53 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht anzuwenden.
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§ 3
Auf die gemäß §§ 1 und 2 geförderten Wohnungen sind die Vorschriften des § 24 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und § 53 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht anzuwenden.