Historische SGV. NRW.
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§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse
Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 12 793 134 000 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für
1. Gemeinden mit 10 041 900 700 Euro,
2. Kreise mit 1 496 634 000 Euro,
3. Landschaftsverbände mit 1 254 599 300 Euro.
In Kraft getreten am 1. Januar 2023 (GV. NRW. S. 1110). |
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