Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Grundsatz

Das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster erhebt Verwaltungsgebühren in entsprechender Anwendung des Gebührengesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich aus dieser Gebührenordnung nichts anderes ergibt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 12. September 2023 (GV. NRW. S. 1070).