Historische SGV. NRW.
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§ 6
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist, und mit Ablauf des 30. Oktober 2010 außer Kraft, sofern nicht eine Verlängerung der Geltungsdauer verordnet wird.
(2) § 2 tritt am 1. Januar 2006, § 3 und § 1 Abs. 2 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Der Innenminister
Der Minister
für Bauen und Verkehr
GV. NRW. S. 758. Obsolet durch Fristablauf. |
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