Historische SGV. NRW.

4 / 5

Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 4

Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel aus im Vorjahr nicht verwendeten Mitteln an Ausgleichsabgabe der Fürsorgestellen zur Verfügung stellen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2006 S. 15

Obsolet durch Zeitablauf.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 83.