Historische SGV. NRW.
5 / 28 |
§ 5
Geschäftsführung
(1) Das LUA regelt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss, dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
(2) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin / vom Protokollführer und von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. § 21 Abs. 4 bleibt unberührt.
GV. NRW. S. 135, in Kraft getreten am 6. April 2006. Aufgehoben durch VO vom 6. Januar 2009 (GV. NRW. S. 21), in Kraft getreten am 24. Januar 2009. |
|
SGV. NRW. 7123 |