Historische SGV. NRW.
1 / 18 |
§ 1
Name, Sitz und Bezirk
(1) Die Pflegekasse führt die Bezeichnung „Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse“. Der Sitz der Pflegekasse ist Düsseldorf.
(2) Die Pflegekasse ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Organe der AOK Rheinland/Hamburg sind Organe der bei ihr errichteten Pflegekasse.
(3) Der Bezirk der Pflegekasse umfasst den Bezirk der AOK Rheinland/Hamburg, bei der sie errichtet ist.
(4) Die Pflegekasse nimmt zugleich die Aufgaben eines Landesverbandes wahr (§ 52 SGB XI).
GV. NRW. S. 374, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
Juli 2006. |
|