Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 17
Aufsicht

Die Aufsicht über die Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg führt, soweit nicht Landesverbandsaufgaben wahrgenommen werden, das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen in Essen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 374, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2006.
Obsolet. Redaktioneller Hinweis:
Der aktuelle Satzungstext wird auf den Internetseiten des Satzungsgebers zur Verfügung gestellt. Die hier zur Verfügung stehende Fassung entspricht nicht dem aktuellen Stand.