Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 4

Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel aus im Vorjahr nicht verwendeten Mitteln an Ausgleichsabgabe der Fürsorgestellen zur Verfügung stellen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. 2007 S. 22.

Obsolet durch Zeitablauf.