Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 7.6.2024
Richtlinien für die Einführung der Regierungsvermessungsrätinnen z.A., der Regierungsvermessungsräte z.A. und der Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23. 6. 1995 -II B 4-6.36-11/95
Richtlinien für die Einführung der Regierungsvermessungsrätinnen z.A., der Regierungsvermessungsräte z.A. und der Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23. 6. 1995 -II B 4-6.36-11/95
Richtlinien für die
Einführung
der Regierungsvermessungsrätinnen z.A.,
der Regierungsvermessungsräte z.A. und der
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten
des vermessungstechnischen
Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 23. 6. 1995 -II B
4-6.36-11/95
1
Ziel
Die Einführung setzt die
Ausbildung nicht fort, sondern ergänzt sie. Von den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern wird erwartet, dass sie Arbeitsgebiete des höheren fachtechnischen
Dienstes .wahrnehmen und die Aufgaben, die sich daraus ergeben, in eigener
Verantwortung lösen. Die Menge und der Schwierigkeitsgrad dieser Aufgaben
sollen dem Anspruch gerecht werden, der sich aus Lebensalter und
Ausbildungsdauer der Einführungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ergibt. Die
Einführungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen deshalb in den einzelnen
Stationen der Einführung so bald wie möglich - in der Regel nach wenigen Wochen
- an das Arbeitspensum herangeführt sein, das für die Dezernentinnen und Dezernenten
im' vermessungstechnischen Dienst in der Mittelinstanz bzw. im
Landesvermessungsamt typisch ist.
1.1
Die für die vermessungstechnische Verwaltung ausgewählten Bewerberinnen und
Bewerber werden entweder bei den Bezirksregierungen - dort in den Dezernaten 33
- oder beim Landesvermessungsamt eingestellt. Sie sollen nach ihrer Erprobung
zunächst Dezernentenaufgaben in der Behörde wahrnehmen, bei der ihre
Einstellung erfolgt ist. Die Einführung muss deshalb die Kenntnisse und
Befähigungen vermitteln, die für die Wahrnehmung der Dezernentenaufgaben in der
jeweils einstellenden Behörde erforderlich sind. Darüber hinaus muss sie nach
Möglichkeit Befähigungen vermitteln und stärken, die für die besonderen
Fachaufgaben sowie für Führungsaufgaben unterschiedlichster Art erforderlich
sind. Aus dem höheren Dienst in der vermessungstechnischen Verwaltung wird
weitgehend der Nachwuchs für die Führungspositionen in den Dezernaten 33 der
Bezirksregierungen, im Landesvermessungsamt und in der Gruppe Vermessungswesen
der Abteilung III des Innenministeriums gewonnen.
Anhand eigener möglichst eigenverantwortlicher Tätigkeit in verschiedenen
Aufgabenbereichen des Vermessungswesens und mehreren Verwaltungsebenen sollen
Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die in der Hochschulausbildung
und im Referendariat nicht oder nicht im erforderlichen Umfang angeboten
werden. Vor allem die Arbeitsweise der Verwaltung, die bestimmt ist durch
Denken in fachübergreifenden Zusammenhängen, Beherrschung und Anwendung
zeitgemäßer Führungs- und Planungsprozesse soll eingeübt werden. Daneben sollen
die Grundkenntnisse auf den Gebieten Organisation, Personal, Haushalt und
Finanzen vertieft werden.
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und die
Regierungsvermessungsräte z.A. sollen erkennen, dass
die Aufgaben der vermessungstechnischen Verwaltung komplex sind und nur durch
Zusammenarbeit - oft über die Fachdisziplin hinaus - gelöst werden können. Dazu
gehört auch, die Denk- und Arbeitsweise anderer Disziplinen zu verstehen und zu
berücksichtigen.
Der häufige Wechsel in der Einführungszeit soll den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern zeigen, wie die Abteilungen des Landesvermessungsamtes und die
Dezernate in der Abteilung 3 der Bezirksregierung zusammenarbeiten und wie
Ortsbehörden, Mittelbehörden, Landesvermessungsamt und oberste Landesbehörden
aufeinander einwirken.
1.2
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in Formen der Zusammenarbeit
eingeführt werden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, ihre
Selbständigkeit fördern und doch ein einheitliches Handeln der Behörde
ermöglichen.
1.3
Im. Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Nachwuchskräfte lernen,
die Interessen des einzelnen und deren Grundlagen zu erkennen und sie im
Widerstreit mit anderen Interessen und Zielen zu würdigen. In ihrem Auftreten
soll sich ausdrücken, dass die Verwaltung ein notwendiges Organisationsmittel
des demokratischen Staates ist, dessen Angehörige zur Sachlichkeit und
Hilfsbereitschaft verpflichtet sind.
1.4
Sie sollen lernen, Entscheidungs- und Planungsprozesse durchzuführen. Sie
sollen Eigeninitiative entwickeln, Entscheidungssituationen analysieren,
Handlungsalternativen erkennen, Bewertungskriterien erarbeiten und bei ihren
Entscheidungen nach der Wirtschaftlichkeit des Handelns und der Ergebnisse
fragen.
1.5
Als Vorgesetzte sollen die Nachwuchskräfte des höheren Dienstes Arbeitsabläufe
und Entscheidungsprozesse steuern und für einen umfassenden
Informationsaustausch sorgen.
2
Dauer und Reihenfolge der Einführung der bei den Bezirksregierungen
eingestellten Bewerberinnen und Bewerber
Die Einführung dauert zwei Jahre. Die ersten neun Monate werden bei einer
Bezirksregierung, weitere sechs Monate beim
Landesvermessungsamt geleistet. Anschließend werden sechs Monate im Innenministerium
und abschließend drei Monate wiederum bei einer Bezirksregierung geleistet.
Bei Schwerbehinderten können, soweit dies erforderlich ist, bei den Stationen 2
und 3 Ausnahmen gemacht werden.
Die Einführungszeit der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten dauert zehn Monate.
Sie werden fünf Monate in einer Dezernentenfunktion außerhalb der Stammbehörde
und fünf Monate in einer Referentenfunktion im Innenministerium in Aufgaben des
höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes eingeführt.
Die praktische Einführung wird durch besondere Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.
2.1
Einführung bei den Bezirksregierungen (Teil 1)
2.1.1
Einführung im Dezernat 33
z. A zugewiesen werden.
Die Beamtinnen und Beamten sollen neun Monate vorwiegend in den
Tätigkeitsbereichen „Landesvermessung" und „Liegenschaftskataster"
verbleiben. Die Einführungszeit beginnt mit der Einweisung im Dezernat.
Die Beamtinnen und Beamten sind in die Arbeitsweise und Arbeitstechnik der
Verwaltung einzuweisen und von Anfang an zu allen wesentlichen Vorgängen,
insbesondere auch zu dienstlichen Besprechungen, hinzuzuziehen, damit sie
möglichst schnell in eine selbständige Tätigkeit hineinwachsen. Datenverarbeitungskenntnisse
zu ALK und ALB sind zu vermitteln.
Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar und überschaubar sein, so
dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können. Die
Selbständigkeit umfasst alle eine Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen wie
persönlichen Augenschein, Durchführung von Vermessungen, Benutzung der
automatisierten vermessungstechnischen Programmpakete, Rückfragen bei nachgeordneten Behörden, Besprechungen,
Bearbeitungsanweisungen, Beteiligung anderer Dezernate, Rücksprachen bei
Vorgesetzten und die Entscheidung selbst.
Dezernentinnen und Dezernenten und Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten
sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. an den übrigen wesentlichen
Vorgängen beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in größere
Zusammenhänge einordnen können. Dabei sollen ihnen einzelne Vorgänge zur
umfassenden vorbereitenden Bearbeitung übergeben werden. Alle Eingänge, für
zwei Wochen auch die der Hauptdezernentin oder des Hauptdezernenten, sind ihnen
zugänglich zu machen. Ferner sollen sie an Dienstbesprechungen der
Dezernentinnen und Dezernenten und der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten
in der Behörde und mit nachgeordneten Behörden
teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im Dezernat kennen
zu lernen.
Die Beamtinnen und Beamten sollen
ein Verständnis für das Zusammenwirken mit den anderen Vermessungsstellen,
nämlich dem Landesvermessungsamt und den Kommunen als den das Kataster führenden
Stellen, entwickeln. Darüber hinaus sollen sie die sich aus der Sonderaufsicht
der Bezirksregierung über die Vermessungs- und Katasterämter der Kreise und
kreisfreien Städte ergebenden Aufgaben des Dezernats 33 kennen lernen. Den
Beamtinnen und Beamten sollen auch Verwaltungsangelegenheiten,
soweit sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -Ingenieure und
Sachverständige auf dem Gebiet des Vermessungswesens betreffen, zur
selbständigen Bearbeitung übertragen werden.
Sie sind Abwesenheitsvertreter der Dezernentin oder des Dezernenten.
Die verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa jeweils zur
Hälfte der Tätigkeit im Abschnitt „Landesvermessung" und im Abschnitt
„Liegenschaftskataster" ein Personalgespräch mit den Beamtinnen und
Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung und ihre
Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind. Am Ende des
jeweiligen Abschnitts führt die Hauptdezernentin oder der Hauptdezernent das
Personalgespräch.
Unmittelbar nach Beendigung eines Abschnitts erstellt die zuständige
Hauptdezernentin oder der zuständige Hauptdezernent einen formlosen
„Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken
soll:
Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten,
Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die
Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder
nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden,
so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5.1991 „Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des
Innenministeriums" - SMB1. NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
2.1.2
Kolloquien und Exkursionen
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. nehmen an den
Kolloquien und Exkursionen teil, die von den Regierungsrätinnen z.A. und Regierungsräten z.A. der
allgemeinen und inneren Verwaltung zu besuchen sind. Die Kolloquien sollen über
die Tätigkeit im Dezernat 33 hinaus weitere Kenntnisse über die Aufgaben der
Behörde, deren
Die Exkursionen sollen durch
unmittelbare Anschauung vor Ort die gewonnenen Erkenntnisse ergänzen und
vertiefen.
2.1.3
Persönliches Gespräch mit der/dem Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter der
Abteilung 3
Am Ende des gesamten Einführungsabschnitts führt die/der
Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter der Abteilung 3 ein Personalgespräch mit
der Regierungsvermessungsrätin z.A. oder dem
Regierungsvermessungsrat z.A. und informiert sich
über das Ergebnis der Einführungsmaßnahmen.
2.2
Einführung beim Landesvermessungsamt
2.2.1
Während ihrer Einführung beim Landesvermessungsamt sollen die
Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. besonders in den
Bereichen der Abteilung IV „Vermessungstechnische Datenverarbeitung"
eingesetzt werden, in denen sie ihre Datenverarbeitungskenntnisse zu ALK und
ALB vertiefen. Darüber hinaus sollten sie mit dem Aufbau, der Führung und
Nutzung raumbezogener Informationssysteme bekannt gemacht werden.
Die Beamtinnen und Beamten sollen jeweils drei Monate in einem
Tätigkeitsbereich verbleiben. Die Einführungszeit beginnt mit einer Einweisung
im Dezernat.
Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar • und überschaubar sein, so
dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
Dezernentinnen und Dezernenten und Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten
sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. an den übrigen
wesentlichen Vorgängen des Dezernats beteiligen, damit sie ihren
Tätigkeitsbereich in größere Zusammenhänge einordnen können. Sie sollen an
Dienstbesprechungen der Dezernentinnen und Dezernenten und der
Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten in der Behörde und mit den
Mittelbehörden sowie deren nachgeordneten Behörden
teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im Dezernat kennen
zu lernen.
Sie sind Abwesenheitsvertreter der Dezernentinnen oder der Dezernenten.
2.2.2
Die verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa jeweils zur
Hälfte der Tätigkeit in einem Bereich ein Personalgespräch mit den Beamtinnen
und Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung und
ihre Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind.
Unmittelbar nach Beendigung des Abschnitts erstellt die zuständige
Abteilungsleiterin oder der zuständige Abteilungsleiter einen formlosen
„Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken
soll: Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale,
Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum
Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die
Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder
nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden,
so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5. 1991 „Richtlinien für
die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des
Innenministeriums" - SMBL NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
Am Ende des gesamten Einführungsabschnitts führt die Leiterin oder der Leiter
der Personalabteilung ein Personalgespräch mit der Regierungsvermessungsrätin z.A. oder dem Regierungsvermessungsrat z.A.
und informiert sich über das Ergebnis der Einführungsmaßnahmen.
2.3
Einführung beim Innenministerium
2.3.1
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. werden für sechs
Monate zum Innenministerium abgeordnet.
In der obersten Landesbehörde sollen die Beamtinnen und Beamten die typischen
Tätigkeiten oberster Dienstbehörden aus eigener Mitarbeit kennen lernen.
Außerdem soll der Standortwechsel während der Einführungszeit die Mobilität der
jungen Beamtinnen und Beamten fördern.
2.3.2
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. werden während der
Abordnung allen Referaten der Gruppe „Vermessungswesen" der Abteilung III
des Innenministeriums nacheinander zugewiesen. Die Beamtinnen und Beamten
sollen während dieser Zeit ein möglichst vollständiges Bild vom Geschäftsablauf
der Referate und der Zusammenarbeit mit anderen Referaten erhalten.
Insbesondere soll ihnen die Teilnahme an Dienstbesprechungen und Rücksprachen
ermöglicht und der Posteingang zugänglich gemacht werden. Die
Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. sollen nicht nur
Einzelaufgaben erledigen, sondern, soweit möglich, auch an der Bearbeitung
grundsätzlicher Fragen des Vermessungs- und Katasterwesens beteiligt werden.
Die jungen Beamtinnen und Beamten sollen - über die ihnen jeweils zugewiesenen
Aufgaben hinaus an einer möglichst großen Zahl von Besprechungen teilnehmen und
dabei die Konferenztechnik bei einer obersten Landesbehörde kennen lernen und
im Einzelfall auch selbst erproben.
2.3.3
Etwa zur Hälfte der Abordnungszeit führt die Gruppenleiterin oder der
Gruppenleiter, am Ende der Abordnungszeit die betreffende Abteilungsleiterin
oder der betreffende Abteilungsleiter, ein Personalgespräch mit den
Einführungsteilnehmern, in dem der bisherige Verlauf der Tätigkeit bei der
obersten Landesbehörde eingehend erörtert wird. Nach Beendigung der Abordnung
erstellt die Leiterin oder der Leiter der Personalabteilung einen ausführlichen
formlosen „Befähigungsbericht". Er so die Tätigkeiten der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer in der obersten Landesbehörde darstellen und eine Aussage über
die Fähigkeiten, Kenntnisse und Leistungen enthalten. Der Befähigungsbericht
schließt mit der Aussage darüber, ob sich die Beamtin/der Beamte im
Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann
die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu
vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5.1991 „Richtlinien für die dienstliche
Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Innenministeriums" - SMBL NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
2.4
Einführung bei den Bezirksregierungen (Teil 2)
2.4.1
Zum Abschluss der Einführungszeit werden die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und die Regierungsvermessungsräte z.A.
für drei Monate erneut im Dezernat 33 einer Bezirksregierung eingesetzt. Hier
werden sie in den ihnen schon bekannten Tätigkeitsbereichen
„Landesvermessung" und „ Liegenschaftskataster" eingesetzt. : Die
Beamtinnen und Beamten sollen ihre hier bereits gewonnenen Kenntnisse festigen
und vertiefen. Sie sollen die ihnen übertragenen Dezernenten- • aufgaben, die
von Umfang und Schwierigkeitsgrad her gegenüber ihrem ersten Einsatz im
Dezernat größer geworden sind, in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
2.4.2
Bezüglich des mit den Beamtinnen und Beamten zu führenden Personalgesprächs,
der Erstellung des „Befähigungsberichts" sowie der Teilnahme an Kolloquien
und Exkursionen wird auf die oben zu Ziffer 2.1 gemachten Ausführungen Bezug
genommen.
3
Dauer und Reihenfolge der Einführung der beim Landesvermessungsamt
eingestellten Bewerberinnen und Bewerber
Die Einführung dauert zwei Jahre. Die ersten neun Monate werden beim
Landesvermessungsamt, weitere sechs Monate bei einer
Bezirksregierung geleistet. Anschließend werden sechs Monate beim
Innenministerium und abschließend drei Monate wiederum beim Landesvermessungsamt
geleistet.
Bei Schwerbehinderten können, soweit dies erforderlich ist, bei den Stationen 2
und 3 Ausnahmen gemacht werden.
Die Einführungszeit der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten dauert zehn Monate.
Sie werden fünf Monate in einer Dezernentenfunktion außerhalb der Stammbehörde
und fünf Monate in einer Referentenfunktion im Innenministerium in Aufgaben des
höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes eingeführt.
Die praktische Einführung wird durch besondere Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.
3.1
Einführung beim Landesvermessungsamt (Teil 1)
Die Einführung folgt einem Plan, der den Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräten z.A.,
den Abteilungen und den beteiligten Dezernaten mitgeteilt wird. Den für die
Einführung verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten soll jeweils nur
eine Regierungsvermessungsrätin z.A. oder ein
Regierungsvermessungsrat z.A. zugewiesen werden.
Die Beamtinnen und Beamten sollen in den neun Monaten grundsätzlich in zwei
unterschiedlichen Dezernaten in verschiedenen Abteilungen für je viereinhalb
Monate eingesetzt werden.
Die Einführungszeit beginnt mit einer Einweisung im Dezernat.
Die Beamtinnen und Beamten sind in die Arbeitsweise und Arbeitstechnik der
Verwaltung einzuweisen und von Anfang an zu allen wesentlichen Vorgängen,
insbesondere auch zu dienstlichen Besprechungen, hinzuzuziehen, damit sie
möglichst schnell in eine selbständige Tätigkeit hineinwachsen.
Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar und überschaubar sein, so
dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
Dezernentinnen und Dezernenten und Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten
sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. an den übrigen wesentlichen
Vorgängen des Dezernats beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in
größere Zusammenhänge einordnen können. Sie sollen an Dienstbesprechungen der
Dezernentinnen und Dezernenten und der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten
in der Behörde und mit den Mittelbehörden sowie deren nachgeordneten
Behörden teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im
Dezernat kennen zu lernen.
Sie sind Abwesenheitsvertreter der Dezernentinnen und Dezernenten.
Die verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa jeweils zur
Hälfte eines Abschnitts ein Personalgespräch mit den Beamtinnen und Beamten, in
dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung und ihre Ergebnisse
den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind.
Unmittelbar nach Beendigung eines Abschnitts erstellt die zuständige
Abteilungsleiterin oder der zuständige Abteilungsleiter einen formlosen
„Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken
soll:
Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten,
Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die
Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder
nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden,
so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5.1991 „Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des
Innenministeriums" - SMBL NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
Am Ende des gesamten Einführungsabschnitts führt die Leiterin oder der Leiter
der Personalabteilung ein Personalgespräch mit der Regierungsvermessungsrätin z.A. oder dem Regierungsvermessungsrat z.A.
und informiert sich über das Ergebnis der Einführungsmaßnahmen.
3.2
Einführung bei den Bezirksregierungen
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. werden für sechs
Monate zu einer Bezirksregierung abgeordnet. Den für die Einführung
verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten soll jeweils nur eine
Regierungsvermessungsrätin z.A. oder ein
Regierungsvermessungsrat z.A. zugewiesen werden.
Die Beamtinnen und Beamten werden für vier Monate im Tätigkeitsgebiet
„Landesvermessung" des Dezernats 33 verbleiben und zwei Monate im
Tätigkeitsgebiet „Liegenschaftskataster".
Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des Einführungsabschnitts bei den
Bezirksregierungen wird auf die oben gemachten Ausführungen zu Ziffer 2.1.1 bis
Ziffer 2.1.3 verwiesen.
3.3
Einführung beim Innenministerium
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. werden für sechs
Monate zum Innenministerium abgeordnet.
Bezüglich der Ausgestaltung der Einführungszeit beim Innenministerium wird auf
die oben gemachten Ausführungen zu Ziffer 2.3.1 bis Ziffer 2.3.3 verwiesen.
3.4
Einführung beim Landesvermessungsamt (Teil 2)
Zum Abschluss der Einführungszeit werden die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A.
für drei Monate erneut beim Landesvermessungsamt eingesetzt. Sie sollen während
dieser Zeit in einem Tätigkeitsbereich verbleiben.
Die Beamtinnen und Beamten sollen ihre im Landesvermessungsamt bereits
gewonnenen Kenntnisse festigen und vertiefen. Sie sollen die ihnen übertragenen
Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
Bezüglich des weiteren Verlaufs der abschließenden Einführung beim
Landesvermessungsamt, der Erstellung des „Befähigungsberichts" nach
Beendigung des Einführungsabschnitts und der Führung eines Personalgesprächs
mit den Beamtinnen und Beamten wird auf die oben zu Ziffer 3.1 gemachten
Ausführungen verwiesen.
4
Einführung der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten des Innenministeriums
Die Einführungszeit der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten des Innenministeriums
dauert zehn Monate. Sie werden fünf Monate beim Landesvermessungsamt und fünf
Monate bei einer Bezirksregierung in Aufgaben des höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes eingeführt.
5
Einführungsseminare und -tagungen
5.1
Einführungsseminare
Die Einführungsseminare sollen den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kenntnisse über diejenigen Regelungen und
landespolitisch bedeutsamen Ziele vermitteln, die für die Aufgabe und
dienstliche Stellung von Nachwuchsbeamtinnen und -beamten des höheren Dienstes
besonders bedeutsam sind. Die Einführungsseminare fördern den Kontakt von
Angehörigen unterschiedlicher Verwaltungsbereiche und unterstützen damit die
für Führungskräfte erforderliche berufliche Mobilität. Die Seminare stehen dem
höheren Dienst aller Bereiche der Landesverwaltung offen, Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus kreisfreien Städten und Kreisen können zugelassen werden. Bei
der Zulassung wird auf eine gemischte Zusammensetzung der Gruppe geachtet.
An den Einführungsseminaren nehmen grundsätzlich alle Nachwuchskräfte des
höheren Dienstes teil. Eine Ausnahme bildet das Seminar 5.1.1, das von den
Aufstiegsbeamtinnen und -beamten nicht besucht wird. Sie sind mit der Anmeldung
zum Seminar für dessen Dauer von allen dienstlichen Aufgaben im Rahmen der Dezernatstätigkeit
freigestellt.
Die Seminare sollen in der unter Ziffer 5.1.1 bis Ziffer 5.1.3 dargestellten
Reihenfolge besucht werden. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sind
innerhalb des ersten Abschnitts ihrer Einführungszeit zum Seminar „Grundlagen
des Verwaltungshandelns" zu entsenden. Folgende Seminare sind vorgesehen:
5.1.1
Grundlagen des Verwaltungshandelns
Dauer: 2 Wochen Themen:
- Organisation der Landesverwaltung
- Geschäftsordnung
- persönliche Arbeitstechnik ,
- Haushaltsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Frauenförderung
- Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen
- Einsatz der EDV in der Landesverwaltung
- Datenschutz
- Verwaltung im gesellschaftlichen Kontext
- Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
5.1.2
Kommunikation und Führung Dauer: 2 Wochen Themen:
- Grundlagen der menschlichen Kommunikation, verbales und nonverbales Verhalten
der Geschlechter
- Gesprächsführung
- Gesprächsarten (Kritik-, Konflikt-, Informations- und Beratungsgespräch etc.)
- Verhandlungsführung/Moderation
- Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen
- Rede/Vortrag
- Führungsziele
- Führungsmittel (Pflege und Erhalt von Motivation, Zielvereinbarung,
Information, Delegation und Kontrollmechanismen sowie deren erwünschte und
unerwünschte Auswertungen)
- Führungsprobleme von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern
5.1.3
Personalwesen
Dauer: eine Woche Themen:
- Beamtenrecht
- Tarifrecht
- Beurteilungswesen
- Personalhaushalt/Personalwirtschaft
5.1.4
Die Seminare sind innerhalb folgender Zeiträume zu besuchen:
- 5.1.1 innerhalb der ersten 5
Monate nach der Einstellung,
- 5.1.2-innerhalb der ersten 10 Monate nach der Einstellung,
- 5.1.3 bis zum Abschluss der Einführungszeit.
5.2
Einführungstagungen
Die Einführungstagungen finden jährlich statt, sie
sollen die vielfältigen Bezüge der Verwaltung zu Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft verdeutlichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben
Gelegenheit, aktuelle gesellschaftlich relevante Probleme zu diskutieren.
An den Einführungstagungen können alle
Nachwuchsbeamtinnen und -beamten des höheren Dienstes der Landesverwaltung
teilnehmen. Beschäftigte der Kreise und kreisfreien Städte können zugelassen
werden. An den Einführungstagungen nehmen alle
Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und
Regierungsvermessungsräte z.A. bis zum Abschluss der
Einführungszeit teil. Sie sind für die Dauer der Tagung von allen sonstigen
dienstlichen Aufgaben zu befreien.
Die Einführungsseminare und -tagungen führt die
Fortbildungsakademie des Innenministeriums durch.
Die Entsendung zu den Fortbildungsreisen führen während der gesamten
Einführungszeit die Stammdienststellen durch.
MBl. NRW. 1995 S. 980.