Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Mitteilung an die Bundesbank-Filialen über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.3.1973 – I 3 – 0070 – 60.2
Mitteilung an die Bundesbank-Filialen
über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren
RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.3.1973 –
I 3 – 0070 – 60.2
Wenn Kassen oder andere zur Teilnahme am
Verstärkungsauftragsverfahren ermächtigte Stellen sich erstmals zu Lasten des
Bundesbank-Girokontos Nr. 300 01521 der Landeshauptkasse bei der
Bundesbank-Filiale Düsseldorf verstärken, unterrichtet das Finanzministerium
die Bundesbank-Filiale Düsseldorf.
Wenn Kassen oder andere zur Teilnahme am
Verstärkungsauftragsverfahren ermächtigte Stellen sich erstmals zu Lasten des
Bundesbank-Girokontos einer anderen Kasse verstärken, unterrichtet die
Dienststelle, zu der diese Kasse gehört, die das Girokonto führende
Bundesbank-Filiale.
Die nach Nummer 1 oder 2 benachrichtigte Bundesbank-Filiale
unterrichtet ihrerseits die Bundesbank-Filiale, bei der das Girokonto der sich
verstärkenden Kasse oder anderen Stelle geführt wird.
Gleiches gilt, wenn eine Kasse nicht mehr am
Verstärkungsauftragsverfahren teilnimmt oder wenn die einer anderen Stelle
erteilte Ermächtigung zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren widerrufen
oder geändert wird.
MBl. NRW.
1973 S. 448.