Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Bekanntmachung über die Neubestellung der Landeswahlbeauftragten und ihrer Stellvertreterin für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen in Nordrhein-Westfalen

 

Bekanntmachung über die Neubestellung der Landeswahlbeauftragten und ihrer Stellvertreterin für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen in Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung
über die Neubestellung
der Landeswahlbeauftragten und ihrer
Stellvertreterin für die Durchführung
der Sozialversicherungswahlen
in Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vom 25. Oktober 2021

Aufgrund § 2 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) vom 28. Juli 1997 (BGBl. l S. 1946), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 10 des Gesetzes vom 11.  Februar 2021 (BGBl. l S. 154), wird bekannt gemacht:

Gemäß Artikel I § 53 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – vom 23. Dezember 1976 (BGBl. l S. 3845) in der Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze vom 11. Februar 2021 (BGBl. S.154), in Kraft getreten am 18. Februar 2021, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 SVWO habe ich mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021

Frau Frauke Füsers

zur Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen in Nordrhein-Westfalen und

Frau Tanja Kummer

zu ihrer Stellvertreterin bestellt.

Die Landeswahlbeauftragte und ihre Stellvertreterin haben ihren Sitz bei der Geschäftsstelle im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf,

Tel.: 0211/855-4277 (-3592), Fax: 0211 87565 102 4277

E-Mail: silvia.nowak@mags.nrw.de oder tanja.kummer@mags.nrw.de.

Düsseldorf, den 25. Oktober 2021

Der Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef  L a u m a n n

MBl. NRW. 2021 S. 827.