Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben 23.1.2006 wegen zeitlicher Befristung

 


Historisch: Zulassung der Auslegung von Eintragungslisten für eine Volksinitiative Bek. d. Innenministeriums vom 15.10.2003 - 12/20-16.14 -

 

Historisch:

Zulassung der Auslegung von Eintragungslisten für eine Volksinitiative Bek. d. Innenministeriums vom 15.10.2003 - 12/20-16.14 -

Zulassung der Auslegung von Eintragungslisten
für eine Volksinitiative

Bek. d. Innenministeriums vom 15.10.2003
- 12/20-16.14 -

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 130) wird bekannt gegeben, dass die Landesregierung durch Beschluss vom 14. Oktober 2003 die Listenauslegung für eine Volksinitiative zugelassen hat. Die Volksinitiative ist auf den folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet:

Der Landtag möge sich befassen
“- mit der Absicherung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- mit dem Ziel, die Förderung aller jungen Menschen (im Sinne der §§ 11-13 SGB VIII) in NRW rechtsverbindlich zu gewährleisten."

Vertrauensperson der Antragsteller ist:
Herr Hans-Jürgen Dahl, Brauerstraße 3, 58730 Fröndenberg.

Stellvertretende Vertrauensperson ist:
Herr Norbert Kozicki, Mozartstraße 9, 44649 Herne.

MBl. NRW. 2003 S. 1150.