Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024


Erlass zur Zusammenführung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit dem Preis „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zum Preis „Internationaler Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“

 

Erlass zur Zusammenführung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit dem Preis „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zum Preis „Internationaler Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“

Erlass zur
Zusammenführung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa –
Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit dem
Preis „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zum Preis „Internationaler Preis für
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“

Runderlass
des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und Chefs der Staatskanzlei

Vom 22. April 2024

1
Zur Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste beim Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Trägerverein „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ vereinbart, die beiden Preise „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ und „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ zusammenzuführen zu dem neuen Preis Internationaler Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“.

2
Mit dem Preis wird eine lebende Person oder aktive Organisation ausgezeichnet, die sich besonders um die Themen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verdient gemacht hat beziehungsweise macht. Eine Verleihung an mehrere Preisträger ist möglich. Preisträger müssen mit ihrem Wirken zur Stärkung und Verteidigung des Demokratieprinzips und seiner Voraussetzungen sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte, beigetragen haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Personen, deren Wirken in Europa erfolgt beziehungsweise erfolgte. Eine Auszeichnung für andere als die vorgenannten Verdienste ist nicht möglich. Eine wiederholte Preisvergabe an Einzelpersonen oder Organisationen ist ausgeschlossen.

3
Der Preis wird in der Regel jährlich verliehen. Die Preisträger erhalten eine Urkunde, eine Medaille sowie ein Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro. Der Preis und damit das Preisgeld kann geteilt werden.

4
Für die Verleihung des Preises gelten folgende Voraussetzungen:

4.1
Der Preis wird durch den für Europaangelegenheiten zuständigen Minister sowie durch den Trägerverein „Internationaler Demokratiepreis Bonn“ verliehen.

4.2
Vorschläge zur Verleihung des Preises können die Mitglieder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, die Mitglieder des Kuratoriums des „Internationalen Preises für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn“ sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure unterbreiten. Darüber hinaus kann jede natürliche oder juristische Person Vorschläge einbringen. Vorschläge müssen schriftlich eingereicht werden und nachvollziehbar begründet sein. Die Verleihung wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen.

4.3
Über die Auswahl der zu prämierenden Einzelperson oder Organisation berät eine Findungskommission, die paritätisch von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Trägerverein besetzt wird.

4.4
Eine wiederholte Preisvergabe an Einzelpersonen oder Organisationen ist ausgeschlossen.

5
Dieser Runderlass tritt am 3. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Runderlasses tritt der Erlass zur Verleihung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 3. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 376) außer Kraft.

Düsseldorf, den 22. April 2024

Nathanael Liminski

Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen

-

MBl. NRW. 2024 S. 528.